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Infos & Service

Welche Krankheitsbilder werden behandelt?

Unsere Krankenhäuser bieten Diagnostik und Therapie für die verschiedensten Krankheiten an.

Kleine Regeln

Rauchen und Alkohol

Rauchen oder Alkohol können den Heilungsprozess verhindern oder stören. Mit Rücksicht auf Patienten und aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen in den Krankenzimmern und auf den Stationsfluren nicht gestattet.

Alkoholische Getränke sollten unsere Patienten nur mit dem Einverständnis des behandelnden Arztes und in der von ihm genehmigten Art und Menge zu sich nehmen.

Besuchszeiten

Besucher sind in unserem Krankenhaus gern gesehene Gäste. Wir freuen uns, wenn unsere Patienten mit ihrer Familie oder ihren Freunden und Bekannten in Verbindung bleiben können. Zu viele
Besucher und zu häufige Besuche können aber auch belastend werden, auch für die Mitpatienten, besonders für Frischoperierte und Schwerkranke. Deshalb bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung der Besuchszeiten:
täglich von 14.30 bis 20.00
Darüber hinaus sind dringende Besuche grundsätzlich möglich. Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis anderer Patienten und auf den Arbeitsablauf auf den Krankenstationen bitten wir darum, sich bei den Besuchen ausserhalb der oben genannten Zeiten möglichst kurz zu fassen.

Mittags- und Nachtruhe

Mittagsruhe ist im Anschluss an das Mittagessen bis 14.30 Uhr.
Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr. Wir bitten Sie, hierauf Rücksicht zu nehmen.

Persönliche Gegenstände

Für einen Krankenhausaufenthalt werden die Toilettenartikel benötigt, die üblicherweise auch zu Hause verwendet werden. Nachthemden und Schlafanzüge sind unentbehrlich. Deshalb möchten wir die Angehörigen unserer Patienten bitten, dabei behilflich zu sein, dass stets frische Wäsche zum Wechseln vorhanden ist.

Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass wir für Wertgegenstände, Geldbeträge, Schecks usw. nur haften, wenn diese gegen Quittung bei der Rezeption hinterlegt worden sind.

Beurlaubung und Entlassung

Während des Krankenhausaufenthaltes können Patienten nur aus zwingenden Gründen beurlaubt werden. Hierzu ist eine Genehmigung des Chefarztes und der Krankenkasse erforderlich.

Patienten werden entlassen, wenn sie nach dem Urteil des behandelnden Arztes der Behandlung im Krankenhaus nicht mehr bedürfen oder wenn sie ihre Entlassung ausdrücklich wünschen. Bestehen Patienten entgegen ärztlichem Rat auf ihre Entlassung oder verlassen sie ohne Zustimmung des behandelnden Arztes das Krankenhaus, kann das Krankenhaus für evtl. entstehende negative Folgen nicht haften.

Patienten, die entlassen werden, bitten wir, die ihnen leihweise zur Verfügung gestellten Dinge (Bücher, Gehhilfen etc.) zurückzugeben und die bei der Verwaltung hinterlegten Wertgegenstände wieder in Empfang zu nehmen.

Wir freuen uns mit unseren Patienten, wenn sie wieder gesund sind und das Krankenhaus verlassen können und ihr Aufenthalt bei uns so verlaufen ist, dass sie uns in guter Erinnerung behalten können.